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OB-Wahl 2023

Wir haben für euch die Kandidaten der Ulmer OB-Wahl zu folgenden Themen befragt:

Zukunft von Kindern & Familie in Ulm

Vereinbarkeit von Familie & Beruf

Kita-Gebühren

Qualität der Kindertagesbetreuung

Inklusive Kultur in den Kitas

Die Antworten der Kandidaten findet ihr hier:

Martin Ansbacher

Gunter Czisch

Daniel Langhans

Lena Schwelling

wir danken allen KandidatInnen für die Beantwortung unserer Fragen, trotz der erheblichen zeitlichen Balastung im Wahlkampf. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit dem zukünftigen Ulmer Oberbürgermeister.

Bitte geht am 3. Dezember wählen. 

 

Vollversammlung 2023

 

WANN:        Donnerstag, 07.12.2023, 19:30 Uhr

 

WO:             Bürgerzentrum Wiblingen

Buchauer Straße 12, 89079 Ulm

 

WER:           Elternbeiräte, Delegierte aus den KiTas

und alle interessierten Eltern

 

THEMEN:

 

·       Bericht aus dem vergangenen KiTa-Jahr

 

·       Ergebnisse der Umfrage der Stadt Ulm zum KiTa-Portal

 

·       Umgang mit der Personalsituation

 

·       Ziele des GEB für 2024

 

·       Wahl des neuen Vorstands

 

Stellungnahme zu Personalengpässen

Wie bereits seit geraumer Zeit diskutiert, hat sich die Personalsituation in den Ulmer Kindertagesstätten zunehmend verschlechtert. Derzeit werden von verschiedenen Seiten Konzepte entwickelt, um mit diesen Engpässen umzugehen. Diese Entwicklung ist allerdings nicht überraschend, sondern hat sich über lange Zeit angedeutet. Konsequenzen dieser zu begegnen wurden von verschiedenen Stellen, Demoskopen, Wissenschaftlern und Elternvertretern, stets angemahnt. Obwohl die Eltern und Kinder, welche in Ulmer Kindertagesstätten betreut werden, nicht verantwortlich sind, so haben sie, neben dem noch vorhandenem Personal, die Last dieser Situation zu tragen. Während die Kinder dies in einer qualitativen Verschlechterung ihrer Betreuung erleben, wird durch kurzfristige oder dauerhafte Kürzungen der Betreuungszeiten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend erschwert.

 

Die Einschränkungen durch entstehende Personalengpässe wirken sich zudem auf die vulnerable Gruppe der Kinder mit erhöhtem oder inklusivem Betreuungsbedarf zuerst und verstärkt aus. Wahrscheinlich zumindest mittelbar durch die Pandemie bedingt, hat sich die Zahl der Kinder mit einem solchen Bedarf in den letzten Jahren nochmal erhöht. Schon heute fehlen hier im Bereich der vorschulischen Betreuung zahlreiche Plätze in Ulm. Der GEB möchte an dieser Stelle darauf drängen die Ressourcen im Bereich inklusiver Betreuung, z.B. Eingliederungshilfe, als auch die generell inklusiv arbeitenden Einrichtungen zu erhöhen, um das grundsätzliche Ziel, allen Menschen eine Teilhabe zu ermöglichen, erfüllen zu können.

 

Wir begrüßen an dieser Stelle ausdrücklich die Bemühungen aller im System Kita involvierten Akteure an möglichen Lösungen zu arbeiten. Bei längerfristigen Engpässen, werden die Einrichtungen dennoch um Verkürzungen von Betreuungszeiten nicht herumkommen. Dieses gilt es mit vereinten Kräften nach Möglichkeit zu verhindern. Die Landeselternvertretung hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht und verweist hier zudem auf einen Handlungsvorschlag durch eine Gruppe Wissenschaftler um Prof. Fröhlich-Gildhoff vom Zentrum für Kinder- und Jugendforschung (ZfKJ) an der Evangelischen Hochschule Freiburg.


Die nachfolgenden Punkt erscheinen uns hier wichtig:

·         Pädagogische Fachkräfte müssen von Verwaltungs- und hauswirtschaftlichen Aufgaben durch Assistenz- und Verwaltungskräfte entlastet werden.

·         Es muss eine schnelle De-Bürokratisierung von Genehmigungs-, Abrechnungs- und Antragsverfahren erfolgen, die Leitungen und Fachkräfte übermäßig belasten und unnötigerweise pädagogisch notwendige Kapazitäten binden.

·         Bei der Einstellung von nicht einschlägig ausgebildeten Personen muss deren Weiterqualifizierung zur pädagogischen Fachkraft gesichert sein. Zudem müssen zusätzliche Kapazitäten zur Einarbeitung und Anleitung geschaffen werden, da ansonsten die Belastungen der Fachkräfte weiter steigen.

·         Es ist eine pragmatische Aufgabenfokussierung auf pädagogisches Handeln zum Wohle der Kinder und zu ihrer Förderung erforderlich.“

[Alle Punkte aus: Appell von Prof. Fröhlich-Gildhoff vom

ZfKJ an der Evangelischen Hochschule Freiburg]

 

Wir möchten sie bitten, alle Möglichkeiten auf kommunaler Ebene, diese kurzfristigen Maßnahmen umzusetzen, auszuschöpfen. Insbesondere bei der Befreiung der pädagogischen Kräfte von Arbeiten ohne Kindesbezug, scheint es noch Potentiale zu geben. Hier müssen ggf. auch Trägerübergreifende Lösungen gedacht werden.

 

Die faktische Verknappung der Betreuungsplätz in den Ulmer Einrichtungen, führt erneut vor Augen, dass ein effizienter Prozess zur Platzvergabe dringend benötigt wird, um den individuellen Bedürfnisse an Kinderbetreuung in den Familien anhand objektiver Kriterien gerecht zu werden. Bereits in den Jahren 2018/19 hat im Auftrag des Gemeinderats eine Gruppe aus Vertretern der Stadt Ulm, der Träger und des GEB ein System zur Platzvergabe erarbeitet. Durch das Auftreten der Corona-Pandemie hatte sich die Einführung dieses Systems zunächst verzögert, wird jedoch derzeit erneut in durch die Verwaltung in Angriff genommen. Wir drängen an dieser Stelle nochmal darauf, dass, das im Konsens aller beteiligten Kräfte entstandene, Konzept nun schnellstmöglich und wie verabredet umgesetzt wird.

 

Wir sind uns bewusst, dass hier im kommunalen Rahmen auch nur bedingt Veränderungen für eine Situation, welche sich Bundesweit ähnlich darstellt, geschaffen werden können. Dennoch möchten wir allen Beteiligten die Dringlichkeit zu Handeln vor Augen führen und sie bitten hier alle Möglichkeiten auszuschöpfen um eine bestmögliche umfassende Kinderbetreuung zu ermöglichen.

 

Vollversammlung 2022

Liebe Elternbeiräte,                                                                     

der Gesamtelternbeirat der Ulmer Kindertagesstätten und Schülerhorte (GEB) lädt zu seiner nächsten Mitgliederversammlung (Vollversammlung) ein:

Mittwoch, den 09. November 2022, um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Eselsberg, Virchowstr. 4.

Alle interessierten Eltern sind herzlich eingeladen.

Wir haben einen Aushang zur Einladung vorbereitet, den Sie am schwarzen Brett der Elternvertretung aushängen können.

Gemäß unserer Satzung sind in der Mitgliederversammlung aus jeder Einrichtung stimmberechtigt:

1 Vertreter/in         (für Einrichtungen mit einer oder zwei Gruppen) bzw.

2 Vertreter/innen   (für Einrichtungen mit mehr als zwei Gruppen )

Wir bitten daher alle Einrichtungen, Vertreter zu entsenden. Diese Vertreter können die gewählten Elternbeiräte selbst sein. Genauso kann der Elternbeirat auch Vertreter benennen, die nicht dem gewählten Elternbeirat angehören, aber die Einrichtung in der Mitgliederversammlung vertreten möchten.

Der GEB finanziert sich ausschließlich aus Ihren Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Von den Beiträgen werden alle Kosten für Porto, Anschreiben, Kopien, Informationsveranstaltungen und Workshops beglichen. Der Vorstand arbeitet rein ehrenamtlich.

Laut Beitragsordnung beträgt der Mitgliedsbeitrag pro Gruppe 5,- EUR.

Bitte bringen Sie den Betrag in bar zur Mitgliederversammlung mit oder überweisen Sie den entsprechenden Betrag möglichst umgehend auf unser Konto:

Gesamtelternbeirat KiTa, IBAN: DE41 6005 0101 0004 4005 96 bei der LB Baden-Württemberg.

Vermerken Sie bitte unbedingt den Namen und die Adresse Ihrer Einrichtung!

 

Falls noch Fragen offen sind, beantworten wir sie gerne auf unserer Mitgliederversammlung. Sie können sich auch direkt an uns wenden (siehe oben). Der GEB ist Anlaufstelle für Fragen der Eltern, stellt die Verbindung zu den Trägern der Einrichtungen dar und ist in einer Reihe von kommunalen Gremien im politischen Entscheidungsprozess beteiligt. Nur mit der aktiven Beteiligung von Eltern aus allen Einrichtungen ist dies möglich. Deshalb würden wir uns über ein aktives Interesse an der Arbeit des GEB freuen.

 

Wir freuen uns euch endlich wieder zu sehen.