Der GEB

Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern finden im vorschulischen Bereich zunehmend in öffentlichen Betreuungseinrichtungen statt. Diese Einrichtungen bieten wertvolle Unterstützung für Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder und ermöglichen es den Eltern, eine geregelte Berufstätigkeit auszuüben.


Gemäß § 5 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) des Landes Baden-Württemberg vertritt der Gesamtelternbeirat (GEB) die Interessen der Elternschaft in der Stadt Ulm. Dabei sind alle Kindertageseinrichtungen vertreten, einschließlich der städtischen Kindertagesstätten, der Einrichtungen der evangelischen und katholischen Kirche sowie aller freien Träger und Betriebseinrichtungen.


Die Ziele und Aufgaben des GEBs bestehen darin, die Anregungen, Wünsche und Kritiken der Eltern und ihrer Kinder gegenüber der Stadtverwaltung und den einzelnen Trägern zu vertreten. Der GEB fördert die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Elternbeiräten, Erzieherinnen, Elternhaus, Trägern und der Stadtverwaltung. Zudem engagiert er sich aktiv in der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die institutionalisierte Kinderbetreuung.

 

Weiteres entnehmen sie bitte unserer Satzung.

Um sich ein Bild der aktuellen Positionen innerhalb des GEB zu machen, schauen sie sich doch unser Positionspapier an.